[h1]Versicherungen für Agenturen.[/h1]

Hier sind sie richtig, wenn Sie für eine Werbe-, Event-, Veranstaltungs-, PR-, Bild-, Modell-, Casting-, Künstler-, Locaton-, Promotion-, Marken- und Packungsgestaltungs-, Direktmarketing-, Film-, Media-Agentur Versicherungsschutz benötigen.

 

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[accordion title=”Betriebshaftplicht-Versicherung” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Basisdeckung Büro: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, die sich aus dem Betrieb eines Agenturbüros ergeben. Versichert werden Personen- und Sachschäden.

Ergänzende Agentur-Deckung: Diverse Deckungserweiterungen, die speziell auf die Bedürfnisse der jeweiligen Agentur abgestimmt sind.

Schadensbeispiel:

Der Art Director sitzt beim Kunden auf der weißen Ledercouch während man die neue Kampagne bespricht. Dummerweise hatte er einen Kugelschreiber in der Gesäßtasche seiner Hose stecken, der der Couch unfreiwillig zu einem neuen Design verhalf. Die Versicherung übernahm die Kosten für eine neue Couch, da der Schaden nicht anders behoben werden konnte.

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[accordion title=”Vermögensschaden-Haftpflicht” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht gegenüber Auftraggebern wegen Vermögensschäden aus Fehlern bei Entwicklung, Entwurf und Herstellung von Werbemitteln; insbesondere die nicht sach- und fachgerechte Ausführung des Auftrages in werblicher und / oder technischer Hinsicht.

Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind. Diese Schäden sind über eine Betriebshaftpflicht-Versicherung zu versichern.

Schadensbeispiel:

Eine Werbeagentur, € 4 Mio. Umsatz, übersieht im Probedruck einen Fehler. Kataloge für € 42.000,- wandern in den Papierkorb. Die Agentur war für einen Jahresbeitrag von nur € 4.400,- gut versichert.

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[accordion title=”Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Jeder Gastgeber benötigt eine Veranstalter-Haftpflichtdeckung für Veranstaltungen, wie z. B. Informations-Veranstaltungen, Road-Shows, Tagungen, Lehrgänge, Vorträge, Seminare, Kurse; Ausstellungen, Messen, Produkt-Präsentationen, Stadt- und Bürgerfeste, Kulturtage, Kulturfestivals, Konzerte aller Art, Open-Air-Festivals und Freiluft-Aufführungen, Open-Air-Kino oder Road-Shows und Sampling-Aktionen.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts gegenüber Schadenersatzansprüchen Dritter, die sich im Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung ergeben können, z.B. aus Fehlern bei

– Auf- und Abbau von zur Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen und technischen Geräten
– Verkehrssicherungspflichten im Hinblick auf die Veranstaltung
– Bewachung und Sicherung der Veranstaltung
– Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Aufgaben und Arbeiten im Interesse des Veranstalters (nicht versichert ist jedoch die persönliche Haftung der beauftragten Subunternehmer selbst!)

Wir bieten selbstverständlich auch Versicherungsschutz für Mietsachschäden an Gebäuden und Spezial-Versicherung für Schäden an gemieteten Sachen, z. B. Veranstaltungstechnik, Bühnenausstattung, Messeständen, etc.

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[accordion title=”Veranstaltungs-Ausfallversicherung” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Versichert sind die Kosten für den Ausfall, den Abbruch oder die Verschiebung einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht beeinflussen kann, z.B. Ausfall der Technik, Nichterscheinen oder Krankheit der Künstler.

Schadensbeispiel:

Sie haben eine Opern-Gala organisiert. Alle Tickets sind verkauft und dann muss wegen des erkrankten Sängers die Veranstaltung abgesagt werden. Die Versicherung kommt für die Veranstaltungskosten und den entgangenen Gewinn auf.

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[accordion title=”Werbefilm- und Foto-Produktions-Versicherung” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Versichert ist das Negativ (auch Videobänder). Auf Wunsch können auch die entstehenden Mehrkosten nach einem Ausfall von Darstellern, Produktionsstätten, Dekorationen, Requisiten und der Technik versichert werden.

Schadensbeispiel:

Die gesamte Garderobe, die für das Katalog-Shooting nach Miami geschickt wurde, kam dort nicht an. Die Requisiten-Versicherung übernahm die Kosten für die Kollektion.

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[accordion title=”Elektronik-Versicherung” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Versichert werden Geräte und Anlagen der Informations- und Kommunikationstechnik, sowie elektronische und elektrotechnische Geräte und Anlagen. z.B. PC’s, Laptops, Telefonanlagen, sowie Daten und Datenträger.

Schadensbeispiel:

Die DVD-Klappe am Rechner brach ab, als der Mitarbeiter sie mit dem Knie zu schieben wollte.

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[accordion title=”Geschäfts-Inhalts-Versicherung” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Versichert ist die kaufmännische und technische Büroeinrichtung, sowie Waren und Vorräte der Agentur gegen Feuer-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl-/ Vandalismus- und Sturmschäden.

Schadensbeispiel:

Der Überhitzungsschutz der Herdplatte versagte ihren Dienst. Durch das Feuer brannte die Küche aus. Der Russ bedeckte 1.100m² Bürofläche, die sehr aufwändig saniert werden musste. Der Schaden betrug ca. € 150.000,- . Der Beitrag für die Versicherung im Jahr nur € 450,-.

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[accordion title=”Betriebsunterbrechungs-Versicherung” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Versichert ist der entgangene Betriebsgewinn und der Aufwand der fortlaufenden Kosten (Gehälter, Miete, etc.) nach einem Sachschaden.

Schadensbeispiel:

Aufgrund eines Feuerschadens müssen die Räume zunächst dekontaminiert und dann renoviert werden. Für die Interimszeit müssen Ersatzräume angemietet werden für die der Versicherer die Kosten übernimmt.

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[accordion title=”Firmen-Rechtsschutzversicherung” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Versichert sind der Firmen-Inhaber bzw. der Geschäftsführer im beruflichen und privaten Bereich, sowie die Mitarbeiter der Agentur in Ausübung ihrer Tätigkeit. Im Versicherungsfall zahlt die Rechtsschutz-Versicherung, z.B. die Kosten für Rechtsanwalt, Sachverständigen und Gericht.

Schadensbeispiel:

Eine Mitarbeiterin musste fristlos entlassen werden wegen Manipulation an der Zeiterfassungsanlage. Nun klagt sie auf Wiedereinstellung! Die Anwalts- und Gerichtskosten trägt in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht jede Partei für sich! Die Kosten für den Arbeitgeber trägt der Versicherer.

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[accordion title=”Unfallversicherung” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Versicherungsschutz wird geboten für Tod, Invalidität und Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld.

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[accordion title=”Wetterversicherung” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Versichert sind die Kosten für den Ausfall, den Abbruch oder die Verschiebung einer Veranstaltung aufgrund von Witterungseinflüssen.

Schadensbeispiel:

Starker Regen hatte die Festwiese in ein Feuchtbiotop verwandelt, so daß die Bestuhlung im Morast versank. Das geplante Open Air Konzert musste abgesagt werden.

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[accordion title=”Imageverlust-Versicherung” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Versichert sind die Entwicklungs- und Produktionskosten einer Werbekampagne, die gestoppt werden muß, wenn der prominente Werbeträger plötzlich “untragbar” wird, weil er in einen Skandal verwickelt ist, erkrankt oder stirbt.

Schadensbeispiel:

Ihre Werbekampagne ist auf einen Prominenten aufgebaut, der plötzlich durch einen Skandal als Werbeträger unmöglich geworden ist. Die Kosten für die gestoppte Kampagne wurden von der Versicherung übernommen.

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[accordion title=”Gewinnspiel-Versicherung” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Versichert ist der “Gewinn”, den der Agentur-Kunde in einem Wettbewerb oder Preisausschreiben auslobt. Die Belastung des Werbebudgets erfolgt nur in Höhe der Versicherungsprämie und nicht des Gewinns, dadurch kann dieser um ein Vielfaches höher angesetzt werden.

Schadensbeispiel:

Ein KFZ-Händler stellt in seinen Ausstellungsräumen ein neues Modell vor und führt dabei ein Gewinnspiel durch. Torwandschießen. Der erste Teilnehmer, der 6 Treffer erzielt, gewinnt den Wagen. Die Belastung für den Werbe-Etat durch die Versicherungsprämie ist nur ein Bruchteil vom Wert des attraktiven Preises.

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[accordion title=”D&O Directors & Officiers Liability” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Die Managerhaftung bedeutete das Einstehenmüssen von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten für pflichtwidrig von ihnen verursachte Schäden. Erschwerend kommt hinzu, daß Manager gesamtschuldnerisch haften, d.h. sie müssen auch für die Fehler ihrer Kollegen einstehen.

Dabei haftet der Manager mit seinem gesamten Privatvermögen und der Höhe nach unbegrenzt.

Soweit seine Gesellschaft betroffen ist (Innenhaftung), liegen die Schäden meist darin, daß dort finanzielle Verluste eingetreten sind.

Bei Dritten (Außenhaftung) können diese Schäden entstehen, wen sie ihre Forderungen gegen das Unternehmen wegen dessen Insolvenz nicht mehr realisieren können oder in ihren absoluten Rechtsgütern verletzt sind.

Manager können sich vieles leisten. Nur keine Fehler !

Sie treffen weitreichende Entscheidungen. Die können wir Ihne nicht abnehmen. Aber viele Risiken, die damit verbunden sind. Sie können Ihr berufliches Ansehen und Ihr Privatvermögen mit einer D&O schützen.

Schadensbeispiel:

Die Gesellschafter fordern von ihrem Geschäftsführer Schadenersatz für sein Versäumnis staatliche Förderungen zu beantragen.

Dank der D&O wird das private Vermögen des Geschäftsführers geschont. Und die Bilanz der GmbH auch!

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[accordion title=”Krankenversicherung” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Private Vollkosten-Krankenversicherung als Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse, oder als Ergänzungsversicherung. Versicherungsschutz für das In- und Ausland.

Schadensbeispiel:

Mitarbeiter, die für eine Fotoproduktion nach Mallorca mitgereist waren, erkranken an einer Salmonellen-Vergiftung. Für die gesamten Behandlungskosten im Krankenhaus haftet die Agentur!!! Zum Glück hatte sie eine Auslandsreisekranken-Versicherung für ihre Mitarbeiter abgeschlossen.

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