Filmfragebogen

Dieser Fragebogen dient zur Angebotsanfrage für ein kurzfristiges Filmprojekt. Bitte ergänzen Sie alle Fragen zu den jeweils von Ihnen gewählten Versicherungsprodukten damit wir Ihnen ein bedarfsgerechtes Angebot erstellen können. Vielen Dank.

Filmfragebogen

Allgemeine Angaben

Ansprechpartner:
Name
Name
Vorname
Nachname
Zum Film:
(inkl. Vorsorge, Überschreitungsreserve, HU und Produzentengage / abzüglich Rechte für Buch und Musik)
Sollen Kosten für Förderungs- und Finanzierungsgebühren und Vorkosten mitversichert werden?
(wie z.B. Stunts, Reiten, Leistungssport, Bergsteigen, Akrobatik, Auto- oder Motorradrennen, Flug- oder Hochseeaufnahmen, Dreh mit Raubtieren, Special Effects etc.)
Vorschäden
(Hatten Sie bereits Schäden bei dieser Produktion?)
Gewünschte Versicherungen für diesen Film:

Filmproduktions-Haftpflicht-Versicherung

Beschreibung: Trotz gegebener Sorgfalt ist keine Produktion vor Schäden sicher, die sie Dritten in der Hektik der Dreharbeiten zufügt. Dieses können Personen- wie auch Sachschäden sein.
Bei Außenaufnahmen oder in angemieteten Räumlichkeiten ist dieses Risiko in erhöhtem Maße vorhanden. Die speziell hierauf abgestimmte Filmproduktions-Haftpflicht-Versicherung deckt derartige Ansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat-rechtlichen Inhaltes ab; sie befasst sich aber auch mit der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Diese Deckung beinhaltet Versicherungsschutz sowohl für das Herstellungs- bzw. Produktionsrisiko des Filmes, wie auch den für die sonstige betriebliche Haftpflicht.

Über die zur Verfügung stehenden besonderen Bedingungen werden wesentliche Deckungserweiterungen erwirkt. Darüber hinaus kann durch Policengestaltung auf die strukturellen Gegebenheiten bei den Produktionsfirmen eingegangen werden.

Versicherte Deckungssummen:
€ 3.000.000,- Personen- und Sachschäden, pauschal
€ 300.000,- Vermögensschaden (keine SB)
€ 3.000.000,- Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Umwelthaftpflicht-Versicherung
€ 250.000,- Kosten für die Sanierung von Umweltschäden in der Umweltschadens-Versicherung

Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache – in der Umwelthaftpflicht-Versicherung und in der Umweltschadens-Versicherung das Einfache – der Deckungssummen. Falls Sie höhere Deckungssummen wünschen, geben Sie diese bitte an.

Nicht versichert ist der Gebrauch von Kraft-, Wasser- und Luftfahrzeugen, Schäden infolge Stunts, Luftfahrten und Hochgebirgstouren, Ansprüche wegen Abhandenkommens von Requisiten, Apparate, Reisegepäck, etc. und willentliches Abweichen von gesetzlichen Bestimmungen und Gewässerschäden. Schäden an Filmequipment und/oder Requisiten und Ausstattungen sind nicht über die Versicherung versichert!

Selbstbeteiligungen je Schadenfall:
Sachschäden: 250,00 EUR
Tätigkeitsschäden: 250,00 EUR
Mietsachschäden an beweglichen Sachen: 1.000,00 EUR
Personenschäden nach US-amerikanischem oder kanadischem Recht: 10.000,00 Umwelthaftpflicht-Versicherung: 1.000,00 EUR
Umweltschadens-Versicherung: 1.000,00 EUR

Bild- und Tonträgerversicherung

Beschreibung: Diese Deckung erfasst die Herstellungs- und Bearbeitungsrisiken, die auf das verwandte Material - Negativ, Digital, MAZ etc. - einwirken, und zwar "vom Fallen der 1. Klappe" bis zum Ziehen der letzten Kopie bzw. Ablieferung des Endproduktes - und wenn nötig, noch früher oder länger.
Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um Spielfilm-, TV-Serien-, Dokumentar-, Werbespot- oder Trickfilm-Produktionen handelt.

Das bei der Herstellung eines Filmes abgedrehte Material (Negativ und/oder MAZ) repräsentiert die Herstellungskosten. Bei Beschädigung dieses Materials, gleich aus welcher Ursache, muss der Produzent für die Wiederherstellung erneut Kosten aufwenden. Da die Herstellungsverfahren auf Negativmaterial bzw. MAZ vom Risikopotential her sehr unterschiedlich sind, differieren auch die Prämien entsprechend.

Schäden am Material können im Wesentlichen entstehen in der Kamera, auf den Transporten, in der Kopieranstalt und bei der Endfertigung, und zwar sowohl im Bild- wie auch Tonbereich.
Somit geht der Deckungszeitraum weit über die eigentliche Drehzeit hinaus!

Ersetzt werden die Wiederherstellungskosten, die durch Beschädigungen des Filmmaterials als Folge von Kamera-, Transport-, Kopierwerkschäden usw., sowie Schäden beim mechanischen und elektronischen Schnitt oder durch Löschen des Videobandes entstehen.

  • Kamera- und Materialtests sind durchzuführen und dem Versicherer auf Verlangen vorzulegen.
  • Es ist ein qualifiziertes deutsches Kopierwerk zu beauftragen. Transporte und Lagerungen sind
    qualifiziert durchzuführen.
  • Der Versicherungsnehmer hat das Material täglich in das Kopierwerk zu versenden und mindestens 2x pro Woche Kontakt mit dem Kopierwerk bezüglich der Ergebnisse aufzunehmen. Das belichtete Material ist schnellstmöglich im genannten Kopierwerk zu entwickeln.
  • Bei Dreharbeiten auf digitalem Filmmaterial gilt vereinbart, dass vor Drehbeginn der komplette Workflow getestet und ein Nachweis hierüber geführt wird. Der vom Hersteller empfohlene Workflow ist einzuhalten. Es ist vorab zu prüfen, ob der Softwarestand der Kamera mit der geplanten Postproduktion kompatibel ist.Das Filmmaterial wird doppelt gesichert und auf einer externen Festplatte gespeichert. Entsprechend ausreichend Speicherkapazität ist während der Dreharbeiten mitzuführen. Die Daten/das Filmmaterial wird am Set auf einen Backupträger kopiert. Zudem sind stich-probenartige Sichtkontrollen des Backups durchzuführen. Das Backup verbleibt in der Produktion, räumlich und feuertechnisch von der Postproduktion getrennt.
  • Die Daten/das Filmmaterial wird in sachgerechten Behältnissen inkl. Lieferschein und Datenmengenangabe in den Postproduktionsprozess überführt. Erst nach Prüfung der Daten / des Filmmaterials innerhalb der Postproduktion dürfen die Originaldaten am Set gelöscht werden.

Selbstbehalt: 500,00 EUR je Schadenfall

(z.B. 35 mm)
(z.B. Anzahl der Folgen, Länge in Min.)
Werden High-Speed-Aufnahmen gemacht?
(mehr als 50 fps)

Personenausfallversicherung

Beschreibung: Ersetzt werden die Mehrkosten, die durch den Ausfall von für die Produktion wichtigen Schauspielern, Regisseuren oder Kameraleuten infolge von Krankheit, Unfall oder Tod entstehen.

  • Zur Risikobeurteilung benötigen wir eine Gesundheitserklärung, bitte fordern Sie diese bei uns an. Bis zur Vorlage dieser Erklärung beschränkt sich der Versicherungsschutz auf die Gefahren Unfall und Tod durch Unfall. Nach Vorlage entscheiden wir über die Risiken Krankheit und Tod.
  • Vorerkrankungen und ihre Folgen bleiben grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • In allen Fällen behält sich der Versicherer eine umfangreiche Untersuchung bei einem Arzt vor. Die Auswahl des Arztes erfolgt in Abstimmung mit dem Versicherer.
  • Wir gehen davon aus, dass die zu versichernden Personen vor und während der Dreharbeiten keine gefährlichen Hobbies (Motorradfahren, Fallschirmspringen, Ski fahren usw.) ausüben.

Welche Personen sollen versichert sein?
Bitte Namen, Geburtsdatum und Funktion aufführen: Die Personen sind zwischen 16 und 70 Jahre alt.

Repeater - Namen

Name
Name
Vorname
Nachname

Mehrkosten durch Sachausfall

Beschreibung: Während die Personenausfallversicherung den Produzenten vor Schäden, entstanden durch Personen, schützt, ist dieses die artähnliche Deckung für Produktionsbeeinträchtigungen durch Sachschäden an Requisiten und/oder technischem Equipment.
Die zerstörte Kulisse, die auf dem Transport beschädigten Kostüme, das Abhandenkommen von technischem Equipment oder das Abbrennen eines ausgewählten Motivs führen ebenfalls zu Unterbrechungen, Verzögerungen, Umdispositionen etc.

Während bei der Personenausfallversicherung ein Totalabbruch möglich ist (z.B. Tod eines nicht austauschbaren Schauspielers), ist diese Form von Totalschaden bei der Sach-Ausfallversicherung nicht vorstellbar, da mit entsprechendem Zeitaufwand alle Sachschäden behoben werden können. Somit ist es üblich, eine Höchstschadenbegrenzung zu vereinbaren.

Gedeckt sind grundsätzlich alle wesentlichen Gefahren, die auf die zur Produktion des jeweiligen Filmvorhabens verwendeten Gegenstände einwirken können. - Der Versicherungsschutz kann aber auch auf ausgewählte Gefahren und/oder Gegenstände begrenzt werden.

Selbstbehalt: 1.000,00 EUR je Schadenfall

(max. Höhe des Produktionsbudgets)

Unfallversicherung

Beschreibung: Gegen die Folgen von Unfällen, die den Mitwirkenden während des Engagements zustoßen können, schützt diese Unfallversicherung.

Aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen oder bei Ausländern wegen nicht vorhandenem Schutz über die Berufsgenossenschaft hat der Produzent die Möglichkeit, den von ihm ausgewählten Personenkreis gegen Unfall zu versichern.

Die Besonderheit dieser Spezialdeckung liegt darin, dass die Versicherung entsprechend dem jeweiligen Engagement auf kurzfristiger Basis und abgestimmt auf die jeweilige Tätigkeit (Stab, Schauspieler, Stuntman) abgeschlossen werden kann.

Neben den üblichen Deckungen für den Todes- bzw. Invaliditätsfall besteht auch die Möglichkeit, Versicherungsschutz zu erhalten für Heilkosten, Krankenhaus- bzw. allgemeines Tagegeld oder auch Rücktransportkosten.

  • Versichert werden können alle angestellten und freien Mitarbeiter der Produktion.
  • Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Zeit der Dreharbeiten sowie auf die direkten Wege zu den Drehorten und zurück.
  • Versicherungsleistung je Person:
    € 50.000,- Todesfall
    € 175.000,- Invaliditätsfall
    € 15,- Krankenhaustagegeld
    € 2.500,- Bergungs- und Rettungskosten

Nicht versicherbar sind dauernd schwer- oder schwerstpflegebedürftige Personen (Pflegestufe 2 oder 3). Nicht versicherbare Berufsgruppen: Artisten, Akrobaten, Berufs-/Lizenz- oder Vertragssportler, Berufstaucher, Feuerwerker und Sprengpersonal, Räumungspersonal und Munitionssuchtrupps, Tierbändiger, Personenschützer, Stuntmen, Mitarbeiter auf Bohrinseln, im Bergbau unter Tage tätige Mitarbeiter, Auslandsreporter und in Krisen-/Kriegs-gebieten eingesetzte Mitarbeiter.

Eine Namensliste mit Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit der zu versichernden Personen ist vor Drehbeginn einzureichen. Sollten die Liste schon vorhanden sein, können Sie diese hier eintragen.

Repeater - Namen

Name
Name
Vorname
Nachname

Produktionskassenversicherung

(nur in Verbindung mit weiteren Deckungsbausteinen)
Beschreibung: Bei Außenaufnahmen - besonders, wenn viele Komparsen eingesetzt werden - benötigt die Produktion häufig Barmittel vor Ort. Die Produktionskassenversicherung schützt den Produzenten vor Verlust von Bargeld, Schecks etc. infolge von Beraubung, Einbruch-Diebstahl und Feuer.

  • Versichert sind Zahlungsmittel, wie Bargeld, Schecks, die während der Dreharbeiten – auch Transporte zu und an den Drehort – mitgeführt werden, um produktionsbezogene Zahlungen am Drehort vorzunehmen.
  • Der Versicherer leistet Ersatz für das Abhandenkommen, die Zerstörung und die Beschädigung der versicherten Zahlungsmittel während des Transportes, während der Dauer des Aufenthaltes bzw. der Lagerung, wenn diese in einem verschlossenen Raum und/oder in verschlossenen Behältnissen aufbewahrt werden, die eine erhöhte Sicherheit, auch gegen die Wegnahme der Behältnisse selbst gewähren.

Die Produktionskasse wird am Körper verteilt auf 3 Personen aufbewahrt. Innerhalb von Gebäuden im Hotelsafe.

Selbstbehalt: 250,00 EUR je Schadenfall

Filmapparateversicherung

Beschreibung: Nicht nur der Filmproduzent kann hier sein gesamtes technisches Equipment gegen alle Gefahren versichern, sondern ebenso der Eigentümer von Studioeinrichtungen, Übertragungs- oder Reportagewagen wie auch die Geräte-Verleihfirma.

Die Film-Apparate-Versicherung deckt hierbei das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes von technischen Gegenständen, die bei der Produktion von Film und TV eingesetzt werden.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Film- und TV-Kameras inklusive Kassetten, Objektive, Belichtungsmesser, Kabel und sonstiges Zubehör.
  • Tonausrüstungen inklusive Tonbandmaschinen, Mikrophone, Stative, Kabel, Koffer usw..
  • Filmlicht wie Scheinwerfer, Tageslichtleuchten, Steuerungsanlagen etc.
  • Studioeinrichtungen inklusive Studiokameras für Film und TV mit sämtlichem Zubehör, sowie Schneidetische, elektronische Schnittplätze, Tonaufnahmeapparaturen, Überspiel- und Trickanlagen.
  • TV-Übertragungs- und Rüstwagen aller Art (ohne das Kfz-Kasko-Risiko), aber auch technisches Gerät, das von der Produktion eingesetzt wird.

Diese Spezial-Versicherung - überwiegend auf Neuwertbasis geschlossen - wird je nach Umständen und Gerätepark als Versicherung mit Einzeldeklaration oder auf pauschaler Basis geboten.

Je nach Einsatzart und -ort und der Sicherheiten während der Drehpausen wird der Deckungsumfang festgelegt.

Eine Ausdehnung dieses Deckungsschutzes auf die Mitversicherung von Betriebsunterbrechungs-risiken ist möglich.

Versichert sind die im Versicherungsvertrag genannten Anlage und Geräte der Medientechnik, wie Film- und Videogeräte etc..

Selbstbehalt: 500,00 EUR je Schadenfall

Eine Geräteliste mit separater Ausweisung, ob Geräte geliehen/gemietet oder eigene
sind, sowie der Ausweisung von Einzelwerten über € 15.000, wird noch vor Versicherungsbeginn eingereicht. Versichert sind die gemeldeten Filmapparate und Zubehör dieser Produktion.

Repeater - Geräte

Info zum Gerät

Requisitenversicherung

Beschreibung: Die Requisitenversicherung erfasst als "All Risk"-Sachschaden-Deckung die Risiken, die während der Film- und TV-Produktionen durch Beschädigung oder Verlust von Requisiten bestehen.

Das Requisit - definiert als die im Bild erscheinende Sache - ist überwiegend gemietet bzw. entliehen und somit in besonderem Maße versicherungswürdig. Da der Produzent die Werte der von ihm angemieteten Requisiten normalerweise nicht kennt (er zahlt lediglich eine Leihmiete), basiert die Versicherungssumme nicht auf dem Wiederbeschaffungswert, sondern auf einer Erst-Risiko-Summe, bis zu der der Versicherer für versicherte Sachschäden haftet.

Requisiten können Kunstgegenstände, antike Möbel, aber auch Kostüme und Uniformen sein, ebenso wie im Bild erscheinende Dekorationen, sonstige Gegenstände, Tiere oder Pflanzen und Bühnen- und Kulissenbauten.

Sollten Herstellungs- bzw. Wiederbeschaffungssumme vorliegen (z.B. extra gefertigte Kulissen), so kann Versicherungsschutz auch auf dieser Basis gewährt werden. Ebenso ist eine eingeschränkte Deckung möglich, wenn nur ausgewählte Gefahren unter den Versicherungsschutz fallen sollen.

Für gewisse Bereiche von Requisiten wird der Versicherungsschutz durch Spezialklauseln individuell gestaltet.

  • Vor Drehbeginn und nach Abschluss des Drehs ist der Zustand der Requisiten in einem Übergabeprotokoll zu dokumentieren.
  • Wenn Einzelwerte über € 20.000,- bitte angeben.
  • In der genannten Versicherungssumme sind für Dekorations- und Kulissenbauten enthalten, wenn ja welche und mit welcher Versicherungssumme.
  • Wenn Gegenstände wie z.B. lebende Tiere oder Pflanzen, Schmuck, Orden, Kostüme, Privatgarderobe, bewegliche Bauten und Materialien mitversichert werden sollen, müssen diese benannt werden.
  • Für Spielautos muss eine separate Haftpflicht- und Kasko-Versicherung abgeschlossen werden, da sie nicht über die Requisitenversicherung mitversichert sind.
  • Lack-, Kratz- und Schrammschäden sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • Erfolgt eine Lagerung über Nacht in Fahrzeugen, so werden diese dem Versicherer vor Vertragsbeginn gemeldet.

Selbstbehalt: 250,00 EUR je Schadenfall

(z.B. lebende Tiere oder Pflanzen, Schmuck, Orden, Kostüme, Privatgarderobe, bewegliche Bauten und Materialien)
Info: Bei kurzfristigen Anmeldungen (weniger als 3 Wochen vor Drehbeginn) ist dem Versicherer eine Vollmacht für das Inkasso der fälligen Prämie zu geben.

Sie erhalten selbstverständlich mit der Police eine Prämienrechnung für Ihre Buchhaltung.

Mit dem Absenden des Formulars willen Sie in die Verarbeitung der vorstehend eingegebenen Daten gemäß dem Datenschutz ein.

Verletzt der Versicherungsnehmer eine der oben genannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen im Versicherungsvertragsgesetz z. B. §§ 19 ff. VVG von der Entschädigungspflicht frei. Hatte eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung Einfluss weder auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf die Feststellung oder den Umfang der Entschädigung, so entfällt die Leistungsfreiheit, wenn die Verletzung nicht geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu beeinträchtigen und wenn außerdem den Versicherungsnehmer kein erhebliches Verschulden trifft.

Das Absenden dieses Fragebogens verpflichtet weder den Antragsteller noch den Versicherer zum Abschluss der Versicherung, aber der Antragsteller erklärt sich einverstanden, dass dieser Fragebogen Bestandteil einer Versicherung wird, die möglicherweise für die angesprochene Produktion (Serie) abgeschlossen wird.

Der Antragsteller bzw. die versicherte Firma ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Tatsachen verantwortlich, auch wenn eine andere Person deren Niederschrift vornimmt. Striche oder sonstige Zeichen oder Nichtbeantwortung gelten als Verneinung.

Unrichtige Beantwortung vorstehender Fragen nach Gefahrenumständen sowie arglistiges Verschweigen auch sonstiger Gefahrenumstände können den Versicherer berechtigen, den Versicherungsschutz zu versagen.

Verbindlich sind allein die in dem Angebot des Versicherers genannten Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen!

Bestätigung