Reiseversicherung. Ihr finanzieller Schutz im Ausland.

Ob Jahresurlaub, Wochenendausflug oder Geschäftstermine: Wer im Ausland erkrankt, geht ein hohes finanzielles Risiko ein. Bei gesetzlich Krankenversicherten erstatten die Krankenkassen nur die Kosten, die in Deutschland für eine Behandlung gezahlt würden. Und dies gilt auch nur in Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart ist.  Befindet man sich im Behandlungszimmer eines Arztes im Ausland, wird man in jedem Fall wie ein Privatpatient behandelt. Das kann teuer werden. Aus diesem Grund ist bei jeder(!) Auslandsreise die Absicherung über eine Auslandsreisekrankenversicherung unerlässlich.

Auch für in Deutschland privat Krankenversicherte lohnt der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung. Zwar werden die Kosten einer Auslandsbehandlung von den privaten Krankenversicherungen meist zu 100% übernommen, aber häufig ist in den Tarifen ein Selbstbehalt vereinbart.  Eine Auslandsreise-Krankenversicherung erstattet die Behandlungskosten und der Selbstbehalt der Inlandsversicherung kommt nicht zum Tragen.

Aufgrund der speziellen Anforderungen an eine Auslands-Krankenversicherung haben wir uns entschlossen, nur die Tarife der Hanse-Merkur Versicherung anzubieten. Die Hanse-Merkur ist ein sehr gut bewerteter Spezialversicherer in diesem Bereich und verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Absicherung von Reiserisiken.

Auslandsreise-Krankenversicherung (Jahresvertrag): Reiseversicherung für Urlaubs- und Geschäftsreisen mit jährlicher Verlängerung. Für kurzfristige Geschäfts – oder Urlaubsreisen, die nicht länger als 6 Wochen dauern, ist diese Police ideal.

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Krankenversicherung für kurzfristige Auslandsreisen (privat/geschäftlich): Reiseversicherung für eine Urlaubs- und/oder Geschäftsreise. Als Arbeitgeber ist man verpflichtet seine Mitarbeiter bei angeordneten Geschäftsreisen in das Ausland ausreichend zu versichern. Wer aber nicht regelmäßig im Ausland unterwegs ist, für den ist diese Form der Absicherung optimal.

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Krankenversicherung für ausländische Gäste in Deutschland (sowohl für Einzelpersonen, auch mehrere, als auch Familien): Wer sich privat z.B. ein Au-Pair oder eine Pflegekraft nach Deutschland einlädt, muss auch für einen vernünftigen Krankenversicherungsschutz sorgen. Auch Firmen, die Mitarbeiter aus dem Ausland in einer deutschen Betriebsstätte beschäftigen, sind verpflichtet für einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu sorgen.

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Auslandsreise-Krankenversicherung für Studenten, Au-Pairs oder Austauschschüler: Wer für ein Studium, als Au-Pair oder für ein soziales Projekt für eine längere Zeit ins Ausland reist, für den ist eine Absicherung im Krankheitsfall unerlässlich.

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