[h1]Versicherungen für Produktionen von Film, Funk, Fernsehen und Foto.[/h1]

Sie benötigen Versicherungsschutz für Ihre Film-, Fernseh-, Hörfunk-, Video- oder Multimedia-Produktion vom Experten?
Dann sind Sie hier richtig!

 

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[accordion title=”Film-Apparate-Versicherung” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Versichert sind Gegenstände, wie Film-, Video- und Filmton-Geräte und Zubehör gegen Gefahren auf dem Transport, während der Lagerung und im Gebrauch.

Schadensbeispiel:

Bei Aufnahmen in der Sahara drang trotz aller Vorsicht Flugsand beim Objektivwechsel in die Kamera. Der Sand beschädigte die Feinmechanik in der Kamera.

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[accordion title=”Film-Negativ-Versicherung” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Versichert sind Negative oder Videobänder während eines Transportes, der Herstellung, der Bearbeitung und/oder bei selbständiger Lagerung.

Schadensbeispiel:

Sie haben einen Werbefilm gedreht. Bei der Entwicklung werden Kratzer auf dem Film entdeckt. Der Nachdreh kostet € 60.000,-. Die Versicherung nur € 250,00.

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[accordion title=”Mehrkosten-Versicherung” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Versichert sind Mehrkosten, die durch zeitweiligen oder dauernden Ausfall von Aufnahmetechnik, Produktionsstätte oder Deko/Requisiten entstehen.

Schadensbeispiel:

Bis die Ersatz-Kamera nach Lappland gebracht werden konnte, stand das Team tatenlos rum. Die Kosten für die außerplanmäßige Verlängerung der Drehzeit übernimmt die Versicherung.

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[accordion title=”Requisiten-Versicherung” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Versichert sind alle zur Herstellung des Films verwendeten eigenen, gemieteten oder geliehenen Requisiten, die im Bild sind.

Schadensbeispiel:

Für eine Märchenproduktion wurde ein “Lebkuchenhaus” im Wald aufgebaut. Beim Rangieren auf der engen Waldlichtung fuhr der Cateringwagen in die Hütte. Der Tischler konnte den Schaden richten, bevor die Böse Hexe es bemerkte.

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[accordion title=”Completion Bond” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Completion Bond ist eine Garantie, dass eine Produktion im Rahmen der vereinbarten Kriterien zu einem bestimmten Zeitpunkt fertiggestellt und geliefert wird. Es handelt sich hierbei nicht um eine Finanzierungsgarantie. Diese Versicherung garantiert dem Geldgeber, dass er im Falle der Nicht-Fertigstellung des Films sein Investment zurück erhält.

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[accordion title=”Produktions-Haftpflicht-Versicherung” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Versichert ist die Haftpflicht gegenüber Schadenersatzansprüchen Dritter, die sich im Zusammenhang mit Produktionen im Audio- und Videobereich ergeben können. Versichert werden Personen- und Sachschäden, sowie diverse Deckungserweiterungen, die speziell auf die Bedürfnisse der Produktionsfirmen abgestimmt sind.

Schadensbeispiel:

Die Matten unter den Schienen des Dollys waren verrutschen. Die Folge waren Kratzen auf dem nagelneuen Parket des eben erst eröffneten Museums.

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[accordion title=”Elektronik- und Technik-Versicherung” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Versichert sind Schäden an stationärem oder mobilem Equipment, insbesondere an Aufnahme-, Bearbeitungs- und Wiedergabegeräten für Film-, Fernseh- und Audio-Produktionen, sowie für Ton, Licht und Beschallung.

Schadensbeispiel:

Eine Kamera wird bei Dreharbeiten auf einer Insel beschädigt. Es vergehen zwei Tage bis die Ersatz-Kamera am Drehort ist. Der Produktionskosten-Ausfall von ca. € 250.000,- ist versichert.

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[accordion title=”Ausfall-Versicherung” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Versicherte Gefahren sind Krankheit, Unfall oder Tod einer versicherten Person, die die Fortführung der Produktion verzögern oder unmöglich machen bzw. eine Neubesetzung erfordern.

Schadensbeispiel:

Ein Serien-Hauptdarsteller bekommt die Windpocken. 10 Tage Drehpause für die ganze Crew. Wir versichern die € 250.000,-Mehrkosten der Produktion.

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[accordion title=”Unfall-Versicherung” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Versicherungsschutz wird geboten für Tod, Invalidität und Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld.

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[accordion title=”Produktionskassen-Versicherung” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Zahlungsmittel für produktionsbezogene Zahlungen, die während der Dreharbeiten oder Aufnahmen mitgeführt oder transportiert werden, sind versichert.

Schadensbeispiel:

Für Aufnahmen mit sehr vielen Komparsen, die gleich nach dem Dreh ausgezahlt werden sollen, wird sehr viel Geld im Produktionsbüro gelagert. Die Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, das bei einem Einbruch die Kasse gestohlen wird.

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[accordion title=”Errors & Omission” header_bgcolor=”#2773be” header_bordercolor=”#2773be”]

Versicherungsschutz bei juristischem Versäumnis im Bezug auf Urheber- und Persönlichkeits-Rechtsverletzungen oder Verleumdung, u.ä. Diese Versicherung wird in der Regel verlangt, wenn die Filmrechte auf dem US- und Weltmarkt gehandelt werden sollen. Es werden jedoch nicht die Kosten erstattet, die aufgrund solcher Vorwürfe zu Verzögerungen oder Aufgabe der Produktion führen.

Schadensbeispiel:

Trotz sorgfältiger Recherche macht eine im Film portraitierte Person von ihrem Recht am eigenen Bild gebrauch und stoppt die Dreharbeiten mittels einstweiliger Verfügung. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die rechtlichen Auseinandersetzung.

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