[h1]Betriebliche Altersversorgung[/h1]
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) und hier besonders die Form der Entgeltumwandlung ist ein zunehmend wichtiger Baustein der Ruhestandsplanung.
Sie liegt dann vor, wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersversorgung wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert.
Durch die Steuer- und Sozialabgabenbefreiung in Kombination mit möglichen Arbeitgeberzuschüssen können Arbeitnehmer bei der Entgeltumwandlung bereits mit geringem Eigeneinsatz beachtliche Summen für ihr Alter ansparen. Hinzu kommen Kostenvorteile und hohe Sicherheitsstandards. Auch wenn die späteren Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (Kapital oder Rente) steuerpflichtig sind, profitiert der Rentner vom geringeren Steuersatz aufgrund regelmäßig geringerer Gesamteinkünfte.
Allerdings hat die von der Politik seit mehr als 10 Jahren gewollte Unterstützung des Rechts auf Entgeltumwandlung nicht alle Arbeitnehmer erreicht. Dies liegt zum einen an der mangelnden Information durch die Arbeitgeber. Gesetze, Richtlinien und Verwaltungs-anweisungen zur betrieblichen Altersversorgung füllen ein Buch mit 364 Seiten. Da ist der Respekt gerade mittelständischer Arbeitgeber vor der Installation nachvollziehbar.
Hinzu kommt, dass die bAV neben allgemeinen Bestimmungen immer arbeitsrechtliche Fragestellungen sowie das Steuer- und Sozialversicherungsrecht und letztlich das Versicherungsrecht berührt. Auch die Haftung des Arbeitgebers ist ein nicht zu unterschätzender Bestandteil der bAV.
Bei Arbeitnehmern in Medienunternehmen sind die Lebensläufe flexibel. Der Arbeitgeber-wechsel gehört zur Normalität. Damit wächst die Angst sich fest zu legen oder vermeintlich an einen Arbeitgeber zu binden. Die betriebliche Altersversorgung bietet für diese und andere Herausforderungen der modernen Arbeitswelt gute Lösungen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen:
Betriebliche Altersversorgung ist hoch komplex und dennoch sehr attraktiv.
Sie bietet Chancen und Risiken und für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei kompetenter Beratung einen echten Mehrwert im Unternehmen.
Arbeitnehmer werden durch Rentenkürzungen gezwungen sich immer stärker mit dem Thema auseinander zu setzen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.
Für Arbeitgeber wird die bAV damit immer mehr ein Instrument zu Mitarbeiterfindung und –bindung.