Achtung beim Leasing ihrer KFZ-Flotte

Unterhalten Unternehmen mehrere betriebseigene Fahrzeuge als Dienstwagen für die Mitarbeiter oder als Einsatzfahrzeug, so ist es seit langem üblich, eine solche Flotte zu leasen. Für das Unternehmen unter Umständen ein vorteilhafter Weg, doch versicherungstechnisch gibt es dabei ein paar wichtige Punkte, die berücksichtigt werden sollten.

Kommt es während der Vertragslaufzeit zu Schäden, werden diese häufig nicht behoben. Zumindest dann nicht, wenn es sich um den kleinen Lackschaden handelt, der zum Beispiel beim Öffnen der Tür des benachbarten Autos entstanden ist. Wird das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit zurückgegeben, kann das zu erheblichen Problemen führen. Zu diesem Termin prüft der Leasinggeber das betreffende Fahrzeug auf Schäden und Auffälligkeiten. Stellt er dabei Schäden fest, so werden diese aufgerechnet.

Wenn Sie sich selbst versichern, empfehlen wir dringend, alle Schäden zeitnah zu melden und jedes Fahrzeug schon kurz vor dem vereinbarten Rückgabetermin genau in Augenschein zu nehmen. Bei größeren Flotten macht sich auch hier ein unabhängiges Schadenmanagement bezahlt.

Sie sparen auf diesem Wege nicht nur erhebliche Kosten, sondern gewinnen auch an Transparenz. Je größer Ihre Flotte, desto wichtiger ist es, diese Besonderheiten zu berücksichtigen. Wir beraten Sie gern dabei – rufen Sie uns einfach an.

Übrigens:

Leasingraten für gewerblich genutzte Fahrzeuge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar und bilanzneutral. Dies gilt aber nicht, wenn Sie nach IFRS 16 bilanzieren. Sind die Versicherungskosten in diesem Fall in den Leasingraten inkludiert, können Sie auch diese nicht geltend machen.