Egal ob Texter, Art-Director, Art-Buyer, Grafiker oder andere Medienberufe. Ihre Tätigkeit, also ihr Beruf, ist so individuell wie Ihrer Dienstleistung.

Die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung nimmt keine Rücksicht auf Ihre Ausbildung, auf Ihre Erfahrung, wahrscheinlich kennt sie nicht einmal ihren Beruf. Das muss sie auch nicht, denn bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung geht es nur um ihre körperliche Leistungsfähigkeit.

Es gibt aber Erkrankungen die verhindern, dass Sie ihren Beruf, ihre ganz speziellen Fertigkeiten, nicht mehr ausüben können. Am Anfang hilft bei einem Angestellten noch das Krankentagegeld bis zur medizinischen Feststellung einer Berufsunfähigkeit. Als Freelancer haben Sie diesen Schutz nicht!

Sichern Sie sich also rechtzeitig gegen die finanzielle Gefahr ab, dass sie für einige Zeit bis zur Genesung (so hoffen wir natürlich) über kein Einkommen verfügen.

Für eine unabhängige Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.

Für Unternehmen der Medien -und Kommunikationsbranche mit bis zu 100 Mitarbeitern hat F&K eine exklusive Büroinhaltsversicherung entwickelt.

Hier müssen keine umfangreichen Listen mit Anschaffungspreisen für Ihre technische und kaufmännische Büroeinrichtung ermitteln. Die Anzahl der Mitarbeiter ist ausreichend und Sie erhalten eine Versicherung welche den besonderen Anforderungen und Bedürfnissen der Branche entspricht.

Hier ein paar Highlights:

  • Unterversicherungsverzicht bis EUR 500.000
  • Allgefahren-Prinzip
  • Home-Office mitversichert, da weltweiter Versicherungsschutz
  • Technik ist auch unterwegs pauschal versichert und vieles mehr.

Sprechen Sie uns an und lassen sich ein Angebot berechnen.

Bei einer Entgeltumwandlung spart in der Regel nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber Sozialabgaben. Ab 2019 muss der Arbeitgeber bei Neuverträgen, soweit er Sozialversicherungsbeiträge spart, pauschal 15 Prozent in den bAV-Vertrag des Arbeitnehmers als Zuschuss einzahlen.

Bei Altverträgen greift die Verpflichtung bei bestehenden Verträgen ab dem 01.01.2022. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen nun Prüfen ob bei der betrieblichen Altersvorsorge der Arbeitgeberzuschuss nun verrechnet oder als zusätzlicher Beitrag in die Versorgung integriert wird.

Sprechen Sie uns an!

Unterhalten Unternehmen mehrere betriebseigene Fahrzeuge als Dienstwagen für die Mitarbeiter oder als Einsatzfahrzeug, so ist es seit langem üblich, eine solche Flotte zu leasen. Für das Unternehmen unter Umständen ein vorteilhafter Weg, doch versicherungstechnisch gibt es dabei ein paar wichtige Punkte, die berücksichtigt werden sollten.

Kommt es während der Vertragslaufzeit zu Schäden, werden diese häufig nicht behoben. Zumindest dann nicht, wenn es sich um den kleinen Lackschaden handelt, der zum Beispiel beim Öffnen der Tür des benachbarten Autos entstanden ist. Wird das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit zurückgegeben, kann das zu erheblichen Problemen führen. Zu diesem Termin prüft der Leasinggeber das betreffende Fahrzeug auf Schäden und Auffälligkeiten. Stellt er dabei Schäden fest, so werden diese aufgerechnet.

Wenn Sie sich selbst versichern, empfehlen wir dringend, alle Schäden zeitnah zu melden und jedes Fahrzeug schon kurz vor dem vereinbarten Rückgabetermin genau in Augenschein zu nehmen. Bei größeren Flotten macht sich auch hier ein unabhängiges Schadenmanagement bezahlt.

Sie sparen auf diesem Wege nicht nur erhebliche Kosten, sondern gewinnen auch an Transparenz. Je größer Ihre Flotte, desto wichtiger ist es, diese Besonderheiten zu berücksichtigen. Wir beraten Sie gern dabei – rufen Sie uns einfach an.

Übrigens:

Leasingraten für gewerblich genutzte Fahrzeuge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar und bilanzneutral. Dies gilt aber nicht, wenn Sie nach IFRS 16 bilanzieren. Sind die Versicherungskosten in diesem Fall in den Leasingraten inkludiert, können Sie auch diese nicht geltend machen.

Cyber Angriff auf ein deutsches Medienunternehmen, Erpressung von Bitcoin nach einer Phishing-Attacke, betrügerische Zahlungsanweisungen durch eigene Mitarbeiter oder Dritte, Unterschlagung in Buchhaltung oder gar das eigene, noch geheime Design als billige Kopie – so lauteten in der Vergangenheit vermehrt Schlagzeilen oder Äußerungen betroffener Unternehmen, die durch Attacken von Cyber-Angreifern geschädigt wurden. Und die Zahl der Betroffenen steigt stetig, wobei die Größe der angegriffenen Unternehmen für die Täter keine Rolle spielt. Kleine und mittelständische Betriebe stehen nicht weniger im Fokus als große Konzerne.

Zur Absicherung von Risiken der Wirtschaftskriminalität sind zwei Versicherungen von besonderer Bedeutung: Cyberversicherung und Vertrauensschadenversicherung. Während die Cyberversicherung ein relativ junges Produkt ist, schaut die Vertrauensschadenversicherung auf eine längere Historie zurück. Teilweise gibt es Überschneidungen zwischen den beiden Versicherungen, manche Risiken sind auch nicht versicherbar. Welche Versicherung die richtige für Ihr Unternehmen ist besprechen wir gerne mit Ihnen.