Egal ob Texter, Art-Director, Art-Buyer, Grafiker oder andere Medienberufe. Ihre Tätigkeit, also ihr Beruf, ist so individuell wie Ihrer Dienstleistung.
Die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung nimmt keine Rücksicht auf Ihre Ausbildung, auf Ihre Erfahrung, wahrscheinlich kennt sie nicht einmal ihren Beruf. Das muss sie auch nicht, denn bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung geht es nur um ihre körperliche Leistungsfähigkeit.
Es gibt aber Erkrankungen die verhindern, dass Sie ihren Beruf, ihre ganz speziellen Fertigkeiten, nicht mehr ausüben können. Am Anfang hilft bei einem Angestellten noch das Krankentagegeld bis zur medizinischen Feststellung einer Berufsunfähigkeit. Als Freelancer haben Sie diesen Schutz nicht!
Sichern Sie sich also rechtzeitig gegen die finanzielle Gefahr ab, dass sie für einige Zeit bis zur Genesung (so hoffen wir natürlich) über kein Einkommen verfügen.
Für eine unabhängige Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.